Information und Beratung über Gasprüfungen
Gasprüfung, Gasabdruck, Druckprüfung, Gasprüfungen und Gastüv
Ihr Fachbetrieb für Gasanlagen
Für folgende Fahrzeuge, Bereiche, Anlagen, führe ich die Gasprüfung durch:
Für Wohnmobile und Wohnwagen werden die Prüfkriterien des Arbeitsblattes G 607 und der DIN EN 1949 angewandt. Hier wird eine Plakette vergeben.
LKW, Kranwagen, und Baumaschinen werden nach den Richtlinien der BGG 935 geprüft
Motorboote und Jachten werden nach den Vorgaben des Arbeitsblattes G 608 geprüft. Hier wird eine Plakette vergeben.
Markt und Verkaufsfahrzeuge werden nach BGG 935 (bisherZH/ 1/56) geprüft. Alte Bescheinigungen dürfen weiter verwendet werden.
Kleinflaschenanlagen werden nach BGV D 34 geprüft. Je nach Art der Nutzung kann dies abweichen.
In Laboratorien werden die Prüfkriterien der jeweiligen BG je nach Zweck und Nutzung angewandt.
Eine Gasprüfung oder der Gasabdruck sind für Wohnmobile in Deutschland vorgeschrieben. Die Gasprüfungen werden nach den Richtlinien des Arbeitsblattes G 607 durchgeführt. Unter anderem wird die Gasanlage mit dem dreifachen Betriebsdruck auf Dichtheit geprüft. Bei bestandener Druckprüfung werden die Plaketten von DVGW-DVFG (Deutscher Verband Flüssiggas e.V.) vergeben. Der Gastüv wird auch für Wohnwagen empfohlen und ist Grundlage für den Gasanlagen Service auf den Campingplätzen. Auf Booten und Jachten ist eine Gasprüfung ebenso zu empfehlen. Auch hier wird eine Plakette vergeben. Die Prüfkriterien richten sich nach dem Arbeitsblatt G 608.
